Schulordnung

Schulordnung

Die Schulordnung der Grundschule Altencelle

Stand Januar 2020

Wir, die Schüler*innen, Lehrer*innen, Mitarbeiter*innen, Eltern und Erziehungsberechtigten, bilden eine Gemeinschaft. Jeder Einzelne von uns ist verantwortlich für ein geordnetes und harmonisches Miteinander. Damit wir uns gemeinsam an unserer Schule wohlfühlen, wollen wir alle freundlich miteinander umgehen, niemanden mit Worten oder Taten verletzen, uns gegenseitig helfen und in der Schule nichts beschädigen oder zerstören.

In unserer Schulordnung sind verbindliche Regeln aufgestellt, die für alle Menschen, die am Schulleben teilnehmen, gelten.

Wenn ein Teil der Schulordnung nicht rechtsgültig ist, verliert dieser seine Gültigkeit. Der Rest der Schulordnung ist hiervon nicht betroffen. Er behält Gültigkeit.

1. Schulzeiten
Die Schule ist ab 7.50 Uhr geöffnet und schließt Montag bis Donnerstag um 15.30 Uhr und freitags um 12.50 Uhr.
Vor und nach diesen Zeitpunkten besteht keine Aufsichtspflicht der Schule. Der Hortbetrieb am Nachmittag liegt nicht in der Verantwortung der Schule.
Der Unterricht beginnt um 8.00 Uhr. 
Die Fahrräder und die Roller werden in den Fahrradständern für Schülerinnen und Schüler abgestellt und gesichert. Roller und Skateboards gehören nicht ins Schulgebäude.

2. Verhalten im Schulgebäude, auf dem Schulhof, beim Sport- und Schwimmunterricht
Im Schulgebäude wird sich angemessen verhalten. Es wird beispielsweise nicht gerannt, geschubst, gerauft, geschrien oder dergleichen.

Grundsätzlich sind Kopfbedeckungen im Schulgebäude nicht erlaubt. Ausnahmen bilden religiöse oder gesundheitliche Gründe. Diese sind nachzuweisen. 

Die Schule ist berechtigt, störende Gegenstände und Bekleidung zu untersagen oder einzuziehen. Dies gilt auch für Dinge, die den Schulfrieden beeinträchtigen oder gefährden.
Die Fachräume bzw. die Turnhalle werden nur im Beisein einer Lehrkraft betreten.

Wenn in einer Klasse 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn keine zuständige Aufsichtsperson erschienen ist, informiert der Klassensprecher die Schulleitung oder die Sekretärin. Die Klasse beschäftigt sich mit einer Stillarbeit und verhält sich ruhig. Der Klassenraum darf ohne begründeten Anlass nicht verlassen werden.

Im Ganztagsbereich nutzen die Schüler die Ranzenregale zur Unterbringung der notwendigen Taschen und Rucksäcke. 

Jeder hinterlässt die Toiletten in einem sauberen Zustand! Reinigungskosten aufgrund unsachgemäßen Verhaltens tragen die Erziehungsberechtigten des Verursachers, der Verursacherin.

Das Essen und Trinken ist im Unterricht nicht erlaubt, es sei denn, die zuständige Aufsichtsperson erteilt die Erlaubnis. 
Das Mitbringen und Konsumieren von Kaugummi, Cola, Energy-Drinks, alkoholischer Getränke und anderer schädlicher Genussmittel ist grundsätzlich - auch bei schulischen Veranstaltungen - untersagt.
Eltern und Erziehungsberechtigte achten auf Ihre Vorbildfunktion.

Das Verlassen des Schulgeländes ist während der Unterrichts- und Pausenzeiten nicht erlaubt.

Das Tragen von Kopfhörern und das Musikhören sind generell während der Schulzeit untersagt. Bei Zuwiderhandlung sind die Lehrkräfte befugt, diese einzuziehen. Die Rückgabe erfolgt nach Unterrichtsende im Sekretariat. Mitgebrachte Handys etc. sind bei Diebstahl oder Beschädigung nicht versichert. 
Generell sind Film- und Fotoaufnahmen nur mit der Einwilligung der Beteiligten gestattet. Dies gilt auch für schulische Veranstaltungen. 
Die Schulcomputer dürfen ausschließlich für schulische Aufgaben nach Anweisung durch Lehrkräfte oder Mitarbeiter der Grundschule Altencelle genutzt werden. Jeglicher Verstoß wird mit sofortigem Computerverbot geahndet. Die Dauer des Verbots wird individuell festgelegt.

Es besteht ein gesetzliches Verbot für das Mitbringen von Waffen jeglicher Art.

Während des Schulsports ist das Verlassen der Sporthalle ohne die Kenntnis und Zustimmung der verantwortlichen Lehrkraft grundsätzlich untersagt, da ansonsten nicht mehr für die Sicherheit und Unversehrtheit des Kindes garantiert werden kann.
Während des Schwimmunterrichts gelten die Schulordnung und die Badeordnung des jeweiligen Schwimmbads. Zusätzlich ist es den Schüler*innen grundsätzlich untersagt, das Schwimmbecken ohne Genehmigung durch die verantwortliche Lehrkraft zu betreten. Nach Beendigung des Schwimmunterrichts und die Anweisung zum Duschen und Umziehen, verlassen die Schüler*innen unverzüglich die Schwimmhalle. Eine Rückkehr ohne ausdrückliche Weisung durch die Lehrkraft ist untersagt. Es besteht eine massive Gefährdung der Sicherheit.
Bei Nichtbefolgen der obigen Regeln zum Sport- und Schwimmunterricht erfolgen der sofortige Ausschluss vom Sport- und Schwimmunterricht und eine Klassenkonferenz zur Festlegung einer Ordnungsmaßnahme. Diese entscheidet über die Dauer des Ausschlusses und evtl. weitere angemessene Maßnahmen. Sollte es sich bei den ausgeschlossenen Stunden nicht um Randstunden handeln, kommt die Schule ihrer Aufsichtspflicht dahingehend nach, dass der entsprechende Schüler, die entsprechende Schülerin währenddessen am fachfremden Unterricht einer anderen Klasse teilnimmt.

3. Verhalten während der Pausenzeiten
In der Fünf-Minuten-Pause bleiben die Schüler*innen in ihren Klassenräumen, es sei denn, der Gang zur Toilette ist notwendig. Die kleine Pause dient der Vorbereitung auf die nächste Unterrichtsstunde. Das Material ist bereitzustellen.

In den großen Pausen verlassen die Schüler*innen zügig das Schulgebäude und begeben sich auf den Pausenhof. In den Regenpausen verbleiben sie im Klassenraum.
Toilettengänge sind in der großen Pause zu erledigen.
In den großen Pausen sind auf dem Schulhof Bewegungs- und Ballspiele durchaus gewünscht. Jedoch darf dadurch niemand gefährdet werden. Das Verletzen der Regeln zur Nutzung der Spielgeräte oder das Nichtbeachten von Anweisungen durch zuständige Aufsichtspersonen zieht ein Nutzungsverbot nach sich. 
Das Werfen von Schneebällen ist ausdrücklich untersagt. Mit der Bepflanzung und den Zäunen muss pfleglich umgegangen werden.

Grundsätzlich sollen sich alle gegenüber anderen so verhalten, wie sie selbst behandelt werden wollen. Die Schüler*innen regeln Unstimmigkeiten oder Streitigkeiten stets friedlich und wenden sich an die Aufsichten.
Den Aufforderungen aller Lehrer*innen und Mitarbeiter*innen, ist Folge zu leisten.

4. Achtung vor dem Eigentum anderer, Vorsichtsmaßnahmen
Mit dem Mobiliar und den Unterrichtsräumen ist pfleglich umzugehen. Das Beschriften von Wänden, Tischen, Stühlen usw. gilt als Sachbeschädigung und wird dementsprechend behandelt. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Beschädigung sind die Erziehungsberechtigten ersatzpflichtig.

Wir wollen umweltbewusst handeln. Deshalb gehen wir sparsam mit Strom, Wasser, Papier und anderen Materialien um.
Wir sortieren unseren Abfall.

Im Falle eines Unfalls wenden sich die Schüler*innen sofort an die aufsichtführende Lehrkraft oder das Sekretariat.

Im Alarmfall halten sich die Schüler*innen an die Anweisungen der Lehrer*innen bzw. der Mitarbeiter*innen. Die Schüler*innen beachten die jeweiligen Alarmpläne.

5. Aufgaben, Pflichten und Konsequenzen
Jede Schülerin und jeder Schüler achtet darauf, dass im Schulgebäude und auf dem Schulgelände Sauberkeit herrscht.

Die Erziehungsberechtigten müssen ihr Kind am ersten Fehltag vor Unterrichtsbeginn in der Schule abmelden, es ist immer eine schriftliche Entschuldigung notwendig. Eine Freistellung oder Beurlaubung vom Unterricht ist nur in besonderen Fällen möglich und muss rechtzeitig schriftlich bei der Schulleitung beantragt werden und bedarf der schriftlichen Genehmigung. 
Unterrichtsinhalte müssen selbstständig nachgearbeitet werden. Es besteht eine Holpflicht der Erziehungsberechtigten. 

Die Lernzeit in der Schule entbindet die Eltern nicht von der Fürsorgepflicht sich über den Schulalltag und die Lernzeitinhalte täglich zu informieren. Es ist ratsam, die Postmappe und das Hausaufgabenheft täglich zu kontrollieren.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Schulordnung durch die Kinder sind erzieherische Maßnahmen und ein Vermerk in der Schülerakte. Eine Information an die Erziehungsberechtigten erfolgt. Bei drei oder sehr groben Verstößen gegen die Schulordnung erfolgt eine Klassenkonferenz, die über Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahmen entscheidet.

Gezeichnet:

Die Schulleitung
in Zusammenarbeit mit dem Lehrerkollegium und dem Schulvorstand.

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